Wer fördert was
Privatpersonen beantragen die Förderung für eine heizende Split-Klimaanlage über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458), nicht direkt über die BAFA. Ein separates BAFA-Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen existiert zwar, richtet sich aber an Gewerbebetriebe und ist zeitlich befristet.
Für die Einordnung als förderfähige Wärmepumpe zählt aus Sicht der KfW nicht die Produktbezeichnung, sondern die technische Funktion: Das Gerät muss die Wohnung oder das Haus im Winter maßgeblich beheizen können, nicht nur unterstützend mitlaufen.
Größenordnung des Zuschusses
Realistisch bewegt sich der Zuschuss im bivalenten Betrieb bei rund 30 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit – also bis zu 9.000 Euro. Zusätzliche Boni (etwa für einkommensschwache Haushalte oder beim Austausch alter Heizungen) können den Fördersatz erhöhen.
Diese Werte ändern sich mit den KfW-Förderrichtlinien. Vor der Bestellung lohnt sich immer ein Blick auf die aktuellen Konditionen auf kfw.de, da sich Fördersätze und Höchstgrenzen im Jahresverlauf anpassen können.
Typische Voraussetzungen
Damit ein Antrag nicht an formalen Hürden scheitert, sollten folgende Punkte vor der Beauftragung geklärt sein:
- Das Gerät muss eine belegte Heizfunktion haben (Luft-Luft-Wärmepumpe, nicht reine Klimaanlage)
- Förderantrag grundsätzlich vor Vertragsschluss mit dem Fachbetrieb stellen
- Einbau durch einen Fachbetrieb, nicht in Eigenleistung
- Nachweis der Effizienzkennwerte des Geräts